Was sind Pflegehilfsmittel?
Kostenlose Pflegehilfsmittel
In der häuslichen Pflege werden in der Regel täglich Produkte für pflegebedürftige Personen benötigt. Liegt eine Pflegestufe vor, können viele dieser Pflegehilfsmittel bis zu einem Betrag von 40 Euro monatlich kostenlos bezogen werden.
Zu den Hilfsmitteln gehören unter anderem Einwegprodukte, die aufgrund der Beschaffenheit oder häufig aus hygienischen Gründen nur einmalig genutzt werden können. Dazu zählen beispielsweise Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen, Einmalhandschuhe und Mundschutzmasken.
Diese Pflegehilfsmittel sollen dazu dienen das Wohlbefinden der gepflegten Person zu steigern und ein selbstständigeres Leben im heimischen Umfeld zu ermöglichen.
Sparen Sie monatlich 40 Euro für Pflegehilfsmittel aus Ihrer Apotheke
Übersicht der Produktgruppe 54
Pflegehilfsmittel Liste
Diese Produkte erhalten Sie in Ihrer Bären Apotheke
Saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
Bettschutzeinlagen sollen Körperflüssigkeiten aufnehmen und schützen dadurch nicht nur das Bett und dessen Bezug, sondern ermöglichen dem Pflegebedürftigen zugleich einen höheren Liegekomfort und Trockenheit.
Schutzbekleidung: Schutzschürzen
Einwegschürzen schützen Pflegepersonen vor Verunreinigungen. Solche Einmalschürzen bestehen aus transparentem Kunststoff, sind wasserfest und feuchtigkeitsabweisend.
Einmalhandschuhe
Einweghandschuhe erfüllen zwei wichtige Aufgaben: Zum einen schützen sie Pflegebedürftige vor Keimen und Verunreinigungen, zum anderen schützen sie alle Beteiligten aktiv vor Infektionen oder ansteckenden Krankheiten. Das macht sie zu unersetzbaren Hilfsmitteln in der Pflege.
Desinfektionsmittel für Hände
Händedesinfektion dient dem hygienischen Schutz vor Keimen und macht einen wesentlichen Teil der Risikoverringerung von Infektionskrankheiten aus. Sie sollten Händedesinfektionsmittel daher im Pflegealltag regelmäßig und entsprechend der Gebrauchsanweisungen nutzen. Damit schützen Sie auch Ihren Pflegebedürftigen bestmöglich.
Desinfektionsmittel für Flächen
Flächendesinfektionsmittel wird in allen Bereichen angewendet, in denen die Gefahr besteht, das Flächen mit Krankheitserregern bedeckt sein könnten. Sie können die Desinfektionsmittel sowohl im Sanitärbereich als auch in solchen Räumen nutzen, in denen Lebensmittel verarbeitet werden. Betroffene Bereiche sollten regelmäßig und großflächig mit Flächendesinfektionsmittel behandelt werden, um das Risiko einer Infektion zu minimieren.
Mundschutz
Ein Mundschutz schützt sowohl Pfleger als auch Pflegebedürftige vor Krankheitserregern. Er ist schon in dem Moment ratsam, in dem der Pflegebedürftige oder die Pflegeperson erkältet ist und es schnell zu einer Erkältung kommen kann.
Bin ich berechtigt kostenfreie Hilfsmittel zu erhalten?
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Das Sozialgesetzbuch regelt den Anspruch auf Pflegehilfsmittel. Die Versorgung von pflegebedürftigen, sich in der häuslichen Pflege befindenden Personen mit Pflegehilfsmitteln wird im SGB XI §40 geregelt.
Folgende drei Kriterien müssen erfüllt sein um Anspruch auf die Pauschale zu haben:
Es muss ein anerkannter Pflegegrad vorhanden sein (Pflegegrad 1 – 5).
Die Pflege muss zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft erfolgen.
Mindestens eine private Person (Angehöriger, Freund oder Bekannter) muss die Pflege durchführen, ggf. auch mit Unterstützung eines professionellen Pflegedienstes.
Wichtig: Zu beachten ist, dass es sich nur um die häusliche Pflege handelt, für stationäre Pflegeheimbewohner gelten abweichende Regelungen. Hier ist normalerweise das entsprechende Heim für die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zuständig.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden, falls Anspruch besteht, mit einer Pauschale von bis zu 40 Euro monatlich vergütet. Falls der Bezug der Pflegehilfsmittel den Betrag von 40 Euro übersteigt, können Sie die Differenz selbst dazu bezahlen. Die Entscheidung über die Gewährung von Pflegehilfsmitteln trifft die Pflegekasse.
So geht es weiter
Wie stelle ich den Antrag?
Wir beraten Sie gerne über unsere Bestell-Hotline oder per E-Mail.
Als Kundenkartenkunde können wir Ihre Daten direkt in Ihrer Filiale vor Ort übernehmen und das Formular für Sie drucken.
Alternativ können Sie das Antragsformular direkt hier herunterladen und in Ruhe ausfüllen! Welche Filiale soll die Belieferung übernehmen?
AOK Mitglieder können direkt in der Filiale ihre Pflegehilfsmittel erhalten und müssen keinen gesonderten Antrag Stellen. Sprechen Sie uns an!